{"id":441,"date":"2017-03-10T09:18:59","date_gmt":"2017-03-10T09:18:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.braintool.com\/en\/?page_id=441"},"modified":"2026-06-19T13:59:23","modified_gmt":"2026-06-19T13:59:23","slug":"terms-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.braintool.com\/en\/terms-conditions\/","title":{"rendered":"General Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der braintool software GmbH (Stand 01. Mai 2026)<\/h3>\n<h4>\u00a7 1 Anwendungsbereich \/ Entgegenstehende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \/ \u00c4nderungen<\/h4>\n<p>(1) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge zwischen der BrainTool Software GmbH (nachfolgend \u201ebraintool software\u201c) und ihren Kunden \u00fcber die Lieferung von Software, Softwarelizenzen, Wartungs- und Serviceleistungen.<br \/>\n<br \/>(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschlie\u00dflich an Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts sowie \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen.<br \/>\n<br \/>(3) Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB sind vom Erwerb der angebotenen Produkte und Leistungen ausgeschlossen. Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.<br \/>\n<br \/>(4) Mit Abgabe einer Bestellung best\u00e4tigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB handelt bzw. eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen vertritt.<br \/>\n<br \/>(5) \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen sowie entgegenstehende oder von diesen Regelungen abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn braintool software ihnen schriftlich und ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so muss er braintool software sofort schriftlich darauf hinweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 2 Vertragsgegenstand Software\u00fcberlassung und IT-spezifische Dienstleistungen \/ Subunternehmer<\/h4>\n<p>(1) braintool software \u00fcberl\u00e4sst dem Kunden zur eigenen Nutzung auf Dauer die vertragsgegenst\u00e4ndliche Software gegen die vereinbarte Verg\u00fctung. Dem Kunden steht neben einer kurzen Anwendungsdokumentation eine Online-Hilfe bei jedem Softwareprodukt zur Verf\u00fcgung.<br \/>\n<br \/>(2) braintool software liefert die vertragsgegenst\u00e4ndliche Software in ausf\u00fchrbarer Form (Objektcode). Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand.<br \/>\n<br \/>(3) Die Erbringung IT-spezifischer Dienstleistungen wie Installation, Customizing, Parametrisierung, Anpassungen, Beratung, Schulung etc. bed\u00fcrfen jeweils einer separaten Beauftragung.<br \/>\n<br \/>(4) braintool software kann die geschuldeten Vertragsleistungen auch durch Dritte erbringen lassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 3 Vertragsschluss, R\u00fcckgabe von Software und Lizenzen<\/h4>\n<p>(1) Leistungspr\u00e4sentationen auf der Website von braintool software sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.<br \/>\n<br \/>(2) Vertragsschluss \u00fcber Website<br \/>\n<br \/>  a) Der Vertrag \u00fcber die 30-t\u00e4gige Nutzung einer kostenlosen Testversion der Software kommt zustande, in dem der Kunde vor der Installation der Testversion die AGB als Vertragsbestandteil akzeptiert.<br \/>\n<br \/>  b) Der Vertragsschluss \u00fcber die kostenpflichtige Version erfolgt durch die verbindliche Bestellung des Kunden durch Absendung einer Bestellung auf dem Postweg, eines Faxes, einer E-Mail oder des ausgef\u00fcllten Web-Bestellformulars an braintool software und mit Zugang der Best\u00e4tigung der Bestellung (Auftragsbest\u00e4tigung) von braintool software bei dem Kunden. Die Auftragsbest\u00e4tigung kann auch erfolgen durch \u00dcberlassung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software auf einem Datentr\u00e4ger oder mit Bereitstellung des Lizenzschl\u00fcssels zum Download. Mit der jeweiligen Bestellung akzeptiert der Kunde die AGB als Vertragsbestandteil.<br \/>\n<br \/>d)  Durch die dem potentiellen Endbenutzer einger\u00e4umte kostenlose Testm\u00f6glichkeit f\u00fcr ein Programm ist jede R\u00fcckgabe, z.B. aufgrund von \u00b4Nichtgefallen\u00b4 o.\u00e4. ausgeschlossen.<br \/>\n<br \/>(3) Vertragsschluss nicht \u00fcber Website<br \/>\n<br \/>Unterbreitet braintool software mit Hinweis auf die erg\u00e4nzende Geltung der AGB ein als verbindlich bezeichnetes Angebot, so wird der Vertrag mit der Angebotsannahme durch den Kunden geschlossen. Bezeichnet braintool software das Angebot als freibleibend, kommt der Vertrag erst mit der Auftragsbest\u00e4tigung oder der Softwarelieferung von braintool software gem\u00e4\u00df Abs. 2 b) Satz 2 zustande.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 4 Leistungserbringung \/ Termine \/ H\u00f6here Gewalt \/ Teillieferung<\/h4>\n<p>(1) braintool software erbringt in Abstimmung mit dem Kunden die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen zu den schriftlich vereinbarten Terminen. Termine zur Leistungserbringung d\u00fcrfen auf Seiten von braintool software nur durch den Projektleiter oder die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zugesagt werden.<br \/>\n<br \/>(2) Solange braintool software (i) auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder (ii) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb von braintool software (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtm\u00e4\u00dfig ist), beh\u00f6rdliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umst\u00e4nde in ihren Leistungen (z. B. Stromausfall) behindert ist (,,h\u00f6here Gewalt\u201c), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (\u201eAusfallzeit\u201c) als verl\u00e4ngert und es liegt f\u00fcr die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor.<\/p>\n<p>(3) Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, es sei denn dies ist dem Kunden nicht zumutbar. Macht braintool software von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 5 Annahmeverzug<\/h4>\n<p>Nimmt ein Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist braintool software berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer H\u00f6he entstanden ist. Im Falle eines au\u00dfergew\u00f6hnlich hohen Schadens beh\u00e4lt braintool software sich das Recht vor, diesen geltend zu machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Vertrags\u00e4nderungen (Change Requests)<\/h4>\n<p>(1) \u00c4nderungsbegehren des Kunden der von braintool software zu erbringenden Leistungen sind schriftlich an braintool software zu richten. \u00c4nderungsbegehren d\u00fcrfen von braintool software abgelehnt werden, sofern die Umsetzung im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung f\u00fcr braintool software unzumutbar ist. Dies ist von braintool software unmittelbar nach der Pr\u00fcfung des \u00c4nderungsbegehrens dem Kunden mitzuteilen. braintool software ist berechtigt, \u00c4nderungsbegehren des Kunden, die nach dem Beginn eines Testverfahrens erkl\u00e4rt werden, ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzulehnen.<\/p>\n<p>(2) Sofern das \u00c4nderungsbegehren aus Sicht von braintool software umsetzbar und zumutbar ist, unterbreitet braintool software dem Kunden ein verbindliches Angebot, welches mit der Auftragsbest\u00e4tigung des Kunden auch hinsichtlich Leistungsterminen Vertragsinhalt wird. Der Kunde hat zeitnah die Annahme oder Ablehnung des Angebotes mitzuteilen. Etwaige durch die Pr\u00fcfung des \u00c4nderungsbegehrens und bis zur Angebotsannahme oder -abnahme eingetretene Verz\u00f6gerungen wie Stillstandzeiten im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung verl\u00e4ngern die vertraglich vereinbarte Ausf\u00fchrungsfrist angemessen.<\/p>\n<p>(3) Die von dem \u00c4nderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Ber\u00fccksichtigung der Dauer der Pr\u00fcfung, der Dauer der Abstimmung \u00fcber den \u00c4nderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuf\u00fchrenden \u00c4nderungsw\u00fcnsche zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben, sofern das von dem Kunden angenommene Angebot von braintool software nicht entsprechende Regelungen zur Verschiebung der Leistungszeit enth\u00e4lt. braintool software wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. Erfolgt keine Auftragserteilung durch den Kunden, so verbleibt es beim urspr\u00fcnglichen Leistungsumfang.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 7 Mitwirkungspflichten des Kunden<\/h4>\n<p>(1) Die Mitarbeit des Kunden ist unerl\u00e4sslich zur Durchf\u00fchrung der von braintool software geschuldeten Vertragsleistungen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollst\u00e4ndig, nicht eindeutig oder nicht durchf\u00fchrbar sind, hat sie dies und die erkennbaren Folgen der anderen Partei unverz\u00fcglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten L\u00f6sung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen \u00fcber Leistungs\u00e4nderungen, zu erreichen.<br \/>\n<br \/>(2) Der Kunde stellt f\u00fcr die Projektlaufzeit die erforderliche Anzahl von Mitarbeitern, wenn nichts anderes vereinbart ist, einen kompetenten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner. F\u00fcr die Projektdurchf\u00fchrung notwendige Entscheidungen trifft der Kunde unverz\u00fcglich nach Mitteilung des Entscheidungsbedarfs durch braintool software.<br \/>\n<br \/>(3) Der Kunde verpflichtet sich, die zur Projektverwirklichung erforderlichen T\u00e4tigkeiten von braintool software zu unterst\u00fctzen. Der Kunde tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass braintool software alle f\u00fcr die Aus-f\u00fchrung der T\u00e4tigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. braintool software fordert die f\u00fcr die Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlichen Unterlagen bei dem Kunden an, sofern die vereinbarten Zeitpunkte hierf\u00fcr nicht vereinbart sind bzw. der Kunde diese nicht vorlegt. Auf Verlangen von braintool software hat der Kunde die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen, Ausk\u00fcnfte und m\u00fcndlichen Erkl\u00e4rungen schriftlich zu erkl\u00e4ren. Soweit f\u00fcr die Projektabwicklung erforderlich, wird der Kunde den braintool software &#8211; Mitarbeitern Zutritt zu ihren R\u00e4umlichkeiten verschaffen und ihnen ausreichende Arbeitsm\u00f6glichkeiten (z.B. Arbeitsplatz mit Netzwerk- und Internetzugang) zur Verf\u00fcgung stellen.<br \/>\n<br \/>(4) F\u00fcr den Fall des Remotezugriffs (insbesondere zur Mangelbeseitigung) hat der Kunde einen geeigneten Remotezugang oder ein eigenes Softwareprogramm bereitzustellen.<br \/>\n<br \/>(5) Der Kunde testet die vertragsgegenst\u00e4ndliche Software vor deren Einsatz eingehend auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Diese Pflicht zu eingehenden Tests besteht auch f\u00fcr Software, die der Kunde im Rahmen der Mangelbeseitigung und der Pflege erh\u00e4lt. Auftretende M\u00e4ngel sind von dem Kunden durch kompetente bzw. von braintool software geschulte Mitarbeiter in Textform &#8211; bei telefonischer Mitteilung nachtr\u00e4glich &#8211; nach besten Kr\u00e4ften in m\u00f6glichst nachvollziehbarer Weise unter Angabe der n\u00e4heren Umst\u00e4nde ihres Auftretens, ihrer Auswirkungen und &#8211; soweit der Kunde hierzu Aussagen machen kann &#8211; der m\u00f6glichen Ursachen zu dokumentieren und nach ihrer Entdeckung innerhalb angemessenen Zeitraums braintool software mitzuteilen.<br \/>\n<br \/>(6) Ist unklar, welche Systemkomponente ein Fehlverhalten produziert, wird der Kunde gemeinsam mit braintool software eine Analyse der Softwareumgebung durchf\u00fchren und nach Absprache mit braintool software Drittfirmen mit dem erforderlichen Know-how hinsichtlich der Software-Umgebung einschalten. Die angemessenen Kosten hierf\u00fcr tr\u00e4gt braintool software, wenn sich herausstellt, dass das Fehlverhalten der gelieferten Software braintool software zuzurechnen ist. Anderenfalls ist braintool software berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.<br \/>\n<br \/>(7) Kommt der Kunde einer Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung &#8211; gegebenenfalls mit Ablehnungsandrohung &#8211; nicht nach, ist braintool software berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen bzw. von diesem zur\u00fcckzutreten. In diesem Falle ist braintool software weiter berechtigt, alle bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gem\u00e4\u00df der zwischen den Parteien vereinbarten Verg\u00fctung bzw. nach der g\u00fcltigen Preisliste abzurechnen sowie Schadensersatz geltend zu machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 8 Datensicherung<\/h4>\n<p>Von dem Kunden sind angemessene Vorkehrungen f\u00fcr den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgem\u00e4\u00df arbeitet (z. B. durch regelm\u00e4\u00dfige Datensicherung gem\u00e4\u00df Satz 2, St\u00f6rungsdiagnose, regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfung der Datenverarbeitungsergebnisse). Der Kunde wird seine gesamten Daten, Strukturen und Programme regelm\u00e4\u00dfig &#8211; insbesondere vor Aufnahme einer T\u00e4tigkeit von braintool software wie bspw. Mangelbeseitigungsarbeiten oder dem Aufspielen von Updates (Patches, Releases) nach dem Stand der Technik entsprechend den betrieblichen Anforderungen sichern. Der Kunde stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbest\u00e4nden mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Soweit der Kunde nicht ausdr\u00fccklich vorab darauf hinweist, darf braintool software davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen braintool software in Ber\u00fchrung kommen kann, gesichert sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 9 Preise und Zahlungsbedingungen<\/h4>\n<p>(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf der Website www.braintool.com dargestellt werden. Die Zahlungsfrist betr\u00e4gt 14 Tage, Skonto wird nicht gew\u00e4hrt.<br \/>\n<br \/>(2) F\u00fcr Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die Kosten gesondert berechnet.<br \/>\n<br \/>(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist braintool software berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Kunde ist jedoch berechtigt den Nachweis zu f\u00fchren, dass braintool software \u00fcberhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Zus\u00e4tzlich kann braintool software mit Verzugseintritt eine Pauschalzahlung \u00fcber \u20ac 40.00 geltend machen. Unbeschadet bleibt braintool software die Geltendmachung weiterer Schadensersatzanspr\u00fcche. Ger\u00e4t der Kunde in Zahlungsverzug, so werden s\u00e4mtliche Forderungen von braintool software gegen\u00fcber dem Kunden sofort zur Zahlung f\u00e4llig.<br \/>\n<br \/>(4) S\u00e4mtliche Betr\u00e4ge verstehen sich netto zzgl. der zum Rechnungserstellungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 10 Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte<\/h4>\n<p>(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder durch braintool software anerkannt wurden.<br \/>\n<br \/>(2) Der Kunde kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur aus\u00fcben, als die Gegenforderung, auf die er das Zur\u00fcckbehaltungsrecht st\u00fctzt, unbestritten, rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 11 Eigentumsvorbehalt \/ Aus\u00fcbung Herausgabeverlangen<\/h4>\n<p>(1) braintool software beh\u00e4lt sich das Eigentum an dauerhaft \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nden wie Datentr\u00e4gern und Benutzerhandb\u00fcchern bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises vor.<\/p>\n<p>(2) Der Kunde darf gelieferte Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht braintool software gegen\u00fcber in Zahlungsverzug ist. Ger\u00e4t der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er nach fruchtlosem Ablauf einer von braintool software hierf\u00fcr gesetzten angemessenen Frist auf entsprechende Aufforderung von braintool software die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung an braintool software abzutreten. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist der Kunde vor Erf\u00fcllung der Verg\u00fctungsanspr\u00fcche nicht berechtigt.<\/p>\n<p>(3) Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde braintool software unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>(4) braintool software ist berechtigt vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung (es sei denn die Fristsetzung ist entsprechend Abs. 5 entbehrlich) zur\u00fcckzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vorbehaltsware zu verlangen, sofern<br \/>\na) der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten Verg\u00fctung 40 Tage oder bei vereinbarten Ratenzahlungen mit zumindest zwei Raten in Zahlungsverzug ist, es sei denn, er hat den Zahlungsr\u00fcckstand nicht zu vertreten, oder<br \/>\nb) der Kunde gegen die Verpflichtungen aus Abs. 2 und\/oder 3 versto\u00dfen hat, sei denn er hat den Pflichtenversto\u00df nicht zu vertreten.<\/p>\n<p>(5) Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endg\u00fcltig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Frist zur Erbringung dieser Leistung nicht imstande ist.<\/p>\n<p>(6) Die Herausgabe kann noch verlangt werden, wenn die Verj\u00e4hrung der gesicherten Forderung bereits eingetreten ist.<\/p>\n<p>(7) Macht braintool software den Eigentumsvorbehalt geltend, erlischt das Recht zur Weiternutzung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 12 Urheber- und Nutzungsrechte<\/h4>\n<p>(1) Urheberrechtsschutz<br \/>\nDie von braintool software vertragsgegenst\u00e4ndlich gelieferte Software ist urheberrechtlich gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>(2) Nutzungsrechte bei Testversion bei Testversion \/ Aufschiebende Rechteeinr\u00e4umung<br \/>\nF\u00fcr die Nutzung der Testversion r\u00e4umt braintool software dem Kunden ein auf 30 Tage befristetes, einfaches und nicht \u00fcbertragbares Recht zur bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung ein. Das Nutzungsrecht endet, ohne dass es einer K\u00fcndigung bedarf, es sei denn der Kunde erwirbt gem\u00e4\u00df den Vertragsbedingungen ein Recht zur dauerhaften Nutzung. Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung r\u00e4umt braintool software dem Kunden ein einfaches, nicht \u00fcbertragbares und bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen widerrufliches Nutzungsrecht an der Software ein.<\/p>\n<p>(3) Allgemeine Rechteeinr\u00e4umung bei dauerhafter \u00dcberlassung<br \/>\nbraintool software r\u00e4umt dem Kunden mit vollst\u00e4ndiger Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung das einfache (nicht ausschlie\u00dfliche) Recht ein, die Vertragssoftware als Named-User-Lizenz oder bei besonderer Vereinbarung als Firmen-Lizenz &#8211; zu der vereinbarten Anzahl der Nutzer f\u00fcr eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, bei Ausscheiden von Mitarbeitern im Rahmen der Named-User-Lizenz den Namen in der Datenbank entsprechend zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>(4) Sicherungskopien und Vervielf\u00e4ltigung<br \/>\nDer Kunde darf die f\u00fcr einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch m\u00f6glich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatentr\u00e4gers zu versehen.<\/p>\n<p>(5) Eingriff in Schutzmechanismen \/ Urhebervermerk<br \/>\nDer Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Software gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich, um die st\u00f6rungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale d\u00fcrfen ebenfalls nicht entfernt oder ver\u00e4ndert werden. Gleiches gilt f\u00fcr eine Unterdr\u00fcckung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.<\/p>\n<p>(6) Programm\u00e4nderungen \/ Interoperabilit\u00e4t \/ Dekompilierung<br \/>\nZu \u00c4nderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software i. S. des \u00a7 69c Nr. 2 UrhG ist der Kunde &#8211; vorbehaltlich die Regelungen von Softwareherstellern oder Rechteinhabern von integrierten Tools &#8211; nur befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte einen Mangel beseitigt, gestattet er braintool software zwei Versuche, den Mangel zu beseitigen. Dem Kunden stehen an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte \u2013 \u00fcber die nach diesem Vertrag einger\u00e4umten Nutzungsrechte hinaus \u2013 nicht zu. braintool software kann jedoch \u2013 gegen angemessene Verg\u00fctung \u2013 die Einr\u00e4umung eines ausschlie\u00dflichen oder nicht ausschlie\u00dflichen, r\u00e4umlich und zeitlich unbeschr\u00e4nkten Nutzungsrechts mit dem Recht der Unterlizenzvergabe, verlangen. Sonstige \u00c4nderungen der Software sind dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von braintool software gestattet.<br \/>\n<br \/>(7) Dem Kunden sind im \u00dcbrigen und vorbehaltlich der Regelung in \u00a7 13 s\u00e4mtliche Arten der Verwertung der Software, insbesondere die \u00dcbersetzung, Bearbeitung, andere Umarbeitungen (ausgenommen die Ausnahmen nach \u00a7\u00a7 69d und 69e UrhG) und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) nur nach der vorherigen schriftlichen Zustimmung von braintool software gestattet.<br \/>\n<br \/>(8) Kann oder will der Kunde die nach dem Urhebergesetz gestatteten Ausnahmehandlungen nicht selbst oder durch eigene Mitarbeiter ausf\u00fchren lassen, so hat er, bevor er ein Drittunternehmen beauftragt, braintool software Gelegenheit zu geben, die gew\u00fcnschten Arbeiten zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t innerhalb angemessener Frist zu angemessener Verg\u00fctung f\u00fcr den Kunden zu bewirken. Bei Beauftragung eines Drittunternehmens gelten die Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 16 (Geheimhaltung) entsprechend. Im Falle von \u00c4nderungen durch Dritte erlischt die Pflicht zur Mangelbeseitigung auch im Rahmen einer Softwarepflege, es sei denn der Kunde weist nach, dass die \u00c4nderungen ohne Auswirkung auf den aufgetretenen Mangel sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 13 Nutzungsbeschr\u00e4nkung der Software<\/h4>\n<p>(1) Weiterver\u00e4u\u00dferung bei dauerhafter Software\u00fcberlassung<br \/>\nDer Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2 berechtigt, von braintool software erhaltene Software einschlie\u00dflich Begleitmaterials auf Dauer an Dritte zu ver\u00e4u\u00dfern, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erkl\u00e4rt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen einschlie\u00dflich des Rechts zum Audit auch ihm gegen\u00fcber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender s\u00e4mtliche Programmkopien einschlie\u00dflich gegebenenfalls vorhandener Sicherungskopien \u00fcbergeben oder die nicht \u00fcbergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programmnutzung. Der Kunde hat braintool software den Namen und die vollst\u00e4ndige Anschrift des K\u00e4ufers schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>(2) Ausnahmen vom Recht zur Weiterver\u00e4u\u00dferung gem\u00e4\u00df Abs. 1<br \/>\nEine dauerhafte \u00dcberlassung der Software an einen Dritten, der seine Niederlassung nicht im Gebiet der Europ\u00e4ischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens \u00fcber den Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum hat, ist dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, eine Teilmenge einer bestimmten Anzahl von erhaltenen Programmpaketen (Softwarelizenzen) Dritten dauerhaft zu \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>(3) Weitere Nutzungsbeschr\u00e4nkungen<br \/>\nDer Kunde darf die Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm i. S. des \u00a7 15 AktG verbunden sind (&#8220;Konzernunternehmen&#8221;). Insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb f\u00fcr Dritte oder (ii) das vor\u00fcbergehende Zur-Verf\u00fcgung-Stellen der Software (z.B. als Software as a Service) f\u00fcr andere als Konzernunternehmen oder (iii) die Nutzung der Software zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden oder seiner Konzernunternehmen sind, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von braintool software erlaubt. Die gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 14 Sach- und Rechtsm\u00e4ngel<\/h4>\n<p>(1) Mangeldefinition<br \/>\nEs liegt ein Sachmangel vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignet. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Kunden die f\u00fcr die vertragliche Verwendung der Software erforderlichen Rechte nicht wirksam einger\u00e4umt werden konnten.<\/p>\n<p>(2) \u00c4nderungen durch Kunden<br \/>\nSofern durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte \u2013 ohne die schriftliche Einwilligung von braintool software \u2013 Eingriffe in die von braintool software gelieferten Software vorgenommen werden, insbesondere Manipulationen oder sonstige \u00c4nderungen, leistet braintool software nur dann Mangelbeseitigung, wenn der Kunde nachweist, dass der Eingriff in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Mangel steht und Analyse sowie Behebung nicht erschweren.<\/p>\n<p>(3) Ausschluss der Nacherf\u00fcllung<br \/>\nDer Anspruch des Kunden auf Nacherf\u00fcllung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist bzw. anhand von handschriftlich oder maschinell festgehaltenen Ausdrucken nicht aufgezeigt werden kann oder wenn der Kunde die Vorgaben der kaufm\u00e4nnischen Untersuchungs- und R\u00fcgeverpflichtung des \u00a7 377 HGB nicht eingehalten hat. So hat der Kunde die gelieferte Software unverz\u00fcglich nach Ablieferung auf ihre M\u00e4ngelfreiheit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 10 Werktagen (Mo. bis Fr.) ab Eingang der Ware am Bestimmungsort gegen\u00fcber braintool software schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine R\u00fcge innerhalb dieser Frist, gilt die Abnahme als erfolgt und sind Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierf\u00fcr trifft den Kunden. Sp\u00e4ter entdeckte nicht offensichtliche M\u00e4ngel sind ebenfalls unverz\u00fcglich der braintool software anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese M\u00e4ngel als genehmigt. Die M\u00e4ngelanzeige hat jeweils zumindest in Textform zu erfolgen und den ger\u00fcgten Mangel genau wie m\u00f6glich zu beschreiben.<\/p>\n<p>(4) Nacherf\u00fcllung bei Sachm\u00e4ngeln<br \/>\nbraintool software erbringt die Mangelbeseitigung bei Sachm\u00e4ngeln durch Nacherf\u00fcllung. Die Nacherf\u00fcllung erfolgt nach Wahl von braintool software durch Nachbesserung oder Ersatzliefe-rung. Die Nacherf\u00fcllung kann insbesondere durch \u00dcberlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erbracht werden, dass braintool software M\u00f6glichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein neuer Programmstand ist vom Kunden zu \u00fcbernehmen, es sei denn dies f\u00fchrt bei dem Kunden zu einem nicht hinnehmbaren Anpassungsaufwand. Die Mangelbeseitigung kann auch mittels Datenfern\u00fcbertragung (Remotezugriff) erfolgen.<br \/>\n<br \/>(5) Erbringt braintool software Leistungen bei der Mangelsuche oder \u2013beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann sie hierf\u00fcr Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df ihrer Preisliste verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder ihr nicht zuzurechnen ist. Zu verg\u00fcten ist braintool software au\u00dferdem ein Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<br \/>\n<br \/>(6) Nacherf\u00fcllung bei Rechtsm\u00e4ngeln<br \/>\nDie Nacherf\u00fcllung bei Rechtsm\u00e4ngeln erfolgt, in dem braintool software dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsm\u00f6glichkeit an der Software verschafft. braintool software kann hierbei die betroffene Software gegen eine gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Software austauschen, es sei denn dies ist f\u00fcr den Kunden nicht hinnehmbar. Falls Dritte Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, hat dieser braintool software unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten. braintool software wird nach eigener Wahl und in Absprache mit dem Kunden die Anspr\u00fcche abwehren oder befriedigen. Der Kunden darf von sich aus die Anspr\u00fcche Dritter nicht anerkennen. braintool software wehrt die Anspr\u00fcche gegen den Kunden auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen angemessenen Kosten und Sch\u00e4den frei, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden beruhen. Die Mangelbeseitigung kann auch mittels Datenfern\u00fcbertragung (Remotezugriff) erfolgen.<\/p>\n<p>(7) Minderung oder R\u00fccktritt \/ Schadensersatz<br \/>\nTritt trotz zweimaliger Nacherf\u00fcllung keine Beseitigung des Mangels ein, ist braintool software zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung aus sonstigen Gr\u00fcnden fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten (im Rahmen der Softwarepflege (Wartung) den Vertrag zu k\u00fcndigen) oder eine entsprechende Herabsetzung der geleisteten Verg\u00fctung (Minderung) zu verlangen und gem\u00e4\u00df \u00a7 14 Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungserkl\u00e4rung wirkt nicht auch f\u00fcr die weiteren Vertr\u00e4ge zwischen braintool software und dem Kunden, sondern ist jeweils einzeln zu erkl\u00e4ren. Bei nur geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, steht dem Kunden kein R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrecht zu.<\/p>\n<p>(8) Arglist \/ Garantie<br \/>\nIm Falle von Arglist und bei \u00dcbernahme einer Garantie durch braintool software bleiben die gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(9) Verj\u00e4hrungsfristen<br \/>\nDie Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr alle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche betr\u00e4gt ein Jahr es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die Verj\u00e4hrung beginnt mit der Ablieferung. Bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von braintool software, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personensch\u00e4den oder Rechtsm\u00e4ngeln sowie bei Garantien gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen, ebenso bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>(10) Vor Beginn einer Mangelbeseitigung ist der Kunde zur Datensicherung verpflichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 15 Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz<\/h4>\n<p>(1) braintool software haftet gegen\u00fcber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern braintool software Schadens- oder Aufwendungsersatzanspr\u00fcche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von braintool software oder der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien beruhen, sowie in den F\u00e4llen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<p>(2) Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet braintool software im \u00dcbrigen nur, soweit braintool software eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Dabei ist die Haftung von braintool software jeweils auf die zweifache vertraglich geschuldete Lizenzverg\u00fctung sowie bei IT-spezifischen Dienstleistungen auf den jeweiligen zweifachen Verg\u00fctungs- oder entsprechenden Teilverg\u00fctungsbetrag bzw. jeweils maximal auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>(3) Bei Datenverlusten haftet braintool software nur f\u00fcr den Schaden, der auch bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Datensicherung gem\u00e4\u00df \u00a7 8 dieser AGB durch den Kunden entstanden w\u00e4re.<\/p>\n<p>(4) Eine weitergehende Haftung von braintool software auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) Soweit nach dem Vorstehenden die Haftung von braintool software ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die Haftung der Organe von braintool software und von Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 16 Geheimhaltung \/ Datenschutz<\/h4>\n<p>(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchf\u00fchrung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse oder sonstigen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Die vertraulichen Informationen und diese verk\u00f6rpernden Unterlagen d\u00fcrfen an der Vertragsdurchf\u00fchrung nicht beteiligten Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Informationen und Unterlagen so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p>(2) Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zug\u00e4nglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm sp\u00e4ter von Dritten berechtigterweise zug\u00e4nglich gemacht worden sind.<\/p>\n<p>(3) Beide Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland g\u00fcltigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits entsprechend verpflichtet sind. Der Kunde wird hierbei davon unterrichtet, dass die f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten von braintool software gespeichert und zur Abwicklung von Bestellungen, Verwaltung der Kundenbeziehung, Erbringung der Vertragsleistungen, Abwicklung von Zahlungen und Abwendung von Forderungsausf\u00e4llen verwendet sowie hierf\u00fcr gegebenenfalls an Dienstleistungspartner, derer braintool software sich zur Vertragsabwicklung bedient (wie beispielsweise Kreditinstitute), weitergegeben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 17 Abtretung von Anspr\u00fcchen \/ Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln \/ Schriftform<\/h4>\n<p>(1) Der Kunde ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nach vorheriger Zustimmung von braintool software abzutreten oder zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>(2) Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine L\u00fccke befinden, so wird davon die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>(3) S\u00e4mtliche Vereinbarungen, die eine \u00c4nderung, Erg\u00e4nzung oder Konkretisierung dieser AGB beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind vorbehaltlich abweichender Regelungen schriftlich<br \/>\nniederzulegen. Die Textform ist ausreichend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 18 Erf\u00fcllungsort \/ Gerichtsstand \/ Anwendbares Recht<\/h4>\n<p>(1) Als Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Unternehmenssitz von braintool software vereinbart.<\/p>\n<p>(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten am Unternehmenssitz von braintool software, gegenw\u00e4rtig Stuttgart. braintool software ist berechtigt, eigene Anspr\u00fcche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.<\/p>\n<p>(3) Diese AGB und auf ihrer Grundlage geschlossene Vertr\u00e4ge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der braintool software GmbH (Stand 01. 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